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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung derSchichtplanungssoftware

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Stand: 01.01.2024

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§ 1 Geltungsbereich, Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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(1) Rosterrocket SRL , Pustnicu 127c, 014042 Bucuresti, Romania, J40/23895/2023 (nachfolgend „Rosterrocket“) bietet seinen Kunden Dienstleistungen im Bereich der Personalplanung über www.rosterrocket.de und www.timetact.de (nachfolgend „Internetplattform“) an. Nach der Registrierung über die Internetplattform kann der Kunde die von Rosterrocket angebotenen Leistungen gemäß den jeweiligen Leistungspaketen abonnieren.

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(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Rosterrocket über diese Internetplattform angebotenen Dienstleistungen.

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(3) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Rosterrocket stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde ein Angebot von Rosterrocket unter Hinweis auf eigene abweichende Vertragsbedingungen annimmt und Rosterrocket diesem nicht widerspricht. Selbst wenn Rosterrocket auf ein (eventuell elektronisches) Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung von solchen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

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§ 2 Gegenstand der Leistung, Adressat

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(1) Gegenstand der von Rosterrocket angebotenen Leistung sind die Funktionalitäten der Internetplattform im Bereich der Personaleinsatzplanung in der jeweils aktuellen Version, die je nach Plattformversion und abonnierten Leistungspaketen z.B. die Dienst- und Schichtplanung, die Abwesenheitsplanung und die Zeiterfassung umfassen können (zusammenfassend Vertragsleistungen").

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(2) Die Datensicherung ist nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Der Kunde bleibt für die Sicherung von Daten und Inhalten, die er, seine Mitarbeiter oder sonstige in seinem Auftrag handelnde Dritte auf die Internetplattform hochladen oder dort erstellen (nachfolgend „Kundendaten“), jederzeit verantwortlich und wird diese selbst und regelmäßig mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns herunterladen und sichern. Rosterrocket stellt dem Kunden über das Kundenkonto je nach gebuchter Leistung die Tools zum gemeinsamen Herunterladen der Daten zur Verfügung. Der Kunde wird die Datensicherungen so aufbewahren, dass er jederzeit und unabhängig von der Internetplattform auf diese zugreifen kann. Rosterrocket haftet ausdrücklich nicht für den Verlust von Daten des Kunden.

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(3) Die Leistungen von Rosterrocket richten sich ausschließlich an Unternehmer.

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§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes

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(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Internetplattform („Nutzungsvertrag“) ist die Registrierung durch den Kunden. Mit der Registrierung garantiert der Kunde, dass er Unternehmer ist und sich in dieser Eigenschaft auf der Internetplattform registrieren wird. Ein Verstoß gegen die vorgenannte Garantie berechtigt Rosterrocket, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, die Nutzungsvereinbarung mit dem Kunden aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

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(2) Der Kunde darf sich nur durch einen Bevollmächtigten oder ein vertretungsberechtigtes Organ registrieren lassen. Rosterrocket behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages von der Vorlage eines Nachweises der Vertretungsbefugnis abhängig zu machen, ohne jedoch einer Verpflichtung zur Überprüfung der Identität und Vertretungsbefugnis der für den Kunden handelnden Person zu unterliegen.

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(3) Die Registrierung erfolgt durch den Kunden durch Ausfüllen und Absenden des Registrierungsformulars auf der Internetplattform. Die für die Registrierung erforderlichen Daten müssen vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Durch Anklicken des Registrierungsbuttons gibt der Kunde ein Angebot zum Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Der Nutzungsvertrag kommt durch Annahme dieses Angebots durch Rosterrocket nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes (4) zustande. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss des Nutzungsvertrages besteht nicht.

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(4) Der Vertrag wird durch die Registrierung auf der Internetplattform angenommen. Rosterrocket speichert die vertraglichen Bestimmungen für den Kunden nicht.

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§ 4 Kundenkonto, Abonnement von Leistungspaketen

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(1) Mit der Registrierung des gewünschten Leistungspakets erhält der Kunde unter Angabe eines Kundenkontos Zugang zur Internetplattform. Die Leistungspakete sind abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.

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(2) Möchte der Kunde ein höheres oder niedrigeres Leistungspaket abonnieren, kann der Kunde diese Buchung selbständig innerhalb seines Accounts unter den Einstellungen vornehmen. Das Abonnement ist abgeschlossen, wenn Rosterrocket dieses Angebot annimmt.

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(3) Das Abonnement von Leistungspaketen ist nicht mehr möglich, sobald eine Partei die Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung erklärt hat.

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§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung

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(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er besteht unabhängig von etwaigen Abonnements. Die Kündigung eines oder aller laufenden Abonnements berührt nicht den Bestand der Nutzungsvereinbarung.
 
 
(2) Jede Partei kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit schriftlich per E-Mail ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, der Vertrag endet jedoch frühestens zum Zeitpunkt der Kündigung des zuletzt abonnierten Leistungspaketes. Der Kunde kann seinen Vertrag digital in den Kundenkontoeinstellungen kündigen.
 
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung dieser Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund enden mit der Beendigung dieser Nutzungsvereinbarung auch alle laufenden Abonnements.
 
§ 6 Preise und Zahlung
 
 
(1) Die Preise für Leistungspakete richten sich nach den dort genannten Konditionen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
 
a) Preise für Dienste, die während eines bestimmten Zeitraums abonniert werden, sind zu Beginn dieses Zeitraums fällig.
b) Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfristen und -termine ist die Gutschrift des jeweiligen Betrages auf dem von Rosterrocket angegebenen Bankkonto.
c) Rechnungen von Rosterrocket sind innerhalb von 2 (zwei) Wochen ohne Abzug zu bezahlen.
d) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Mehrwertsteuer.
 
 § 7 Verfügbarkeit der Internetplattform, Erfüllungsort
 

(1) Die Verfügbarkeit der Internetplattform bestimmt sich wie folgt:
 
a) Rosterrocket wird die erforderlichen Wartungsarbeiten an der Internetplattform zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchführen („Wartungsfenster“). Während dieser Wartungsfenster kann die Plattform vorübergehend ganz oder in Bezug auf einige Dienste im Internet nicht verfügbar sein.
b) Rosterrocket stellt die Internetplattform im Internet mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99% pro Kalenderquartal zur Verfügung. Die Zeiten der Wartungsfenster werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
c) Rosterrocket kann den Zugang zur Internetplattform auch außerhalb von Wartungsfenstern beschränken, wenn die Sicherheit des Plattformbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.
d) Rosterrocket wird den Kunden über geplante Servicearbeiten, die die Verfügbarkeit beeinträchtigen und länger als 10 (zehn) Minuten dauern, mindestens 4 (vier) Stunden im Voraus durch einen Hinweis im Kundenkonto informieren.
(2) Der Übergabepunkt für die Dienste von Rosterrocket ist die Schnittstelle zwischen den Servern, auf denen die Internetplattform gehostet wird, und dem Internet.
 
 § 8 Änderungen der Leistungen, Updates
 
 
Rosterrocket ist im Interesse aller Plattformnutzer stets bestrebt, die Internetplattform zu verbessern und sinnvoll zu erweitern, um den Nutzen für seine Kunden kontinuierlich zu erhöhen. Rosterrocket behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, die Internetplattform während der Vertragsdauer weiterzuentwickeln. Im Rahmen der Weiterentwicklungen kann Rosterrocket z.B. das Erscheinungsbild des Frontends ändern und Funktionalitäten modifizieren, hinzufügen und entfernen sowie Designs, Eingabemasken und andere Komponenten des Front- und Backends anpassen (zusammen „Plattform-Updates“). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Plattform-Updates und auch keinen Anspruch auf die weitere Nutzung einer bestimmten Version der Internet-Plattform. Der Kunde kann aus durchgeführten Plattform-Updates keine Ansprüche gegen Rosterrocket herleiten, sofern die von ihm gebuchten Funktionalitäten durch die Plattform-Updates nicht beseitigt oder wesentlich eingeschränkt werden und ihm durch die Nutzung der Plattform keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
 
§ 9 Pflichten bei der Nutzung des Kundenkontos
 
 
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung ein sicheres Zugangspasswort für sein Kundenkonto zu wählen. Ein sicheres Passwort enthält Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern.
 
(2) Der Kunde hat die Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto geheim zu halten und durch Maßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechen, vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Erhält der Kunde Kenntnis von einem missbräuchlichen Zugriff auf seine Zugangsdaten oder sein Kundenkonto oder begründen Tatsachen den Verdacht eines solchen, so hat er Rosterrocket unverzüglich zu informieren.
 
(3) Der Kunde ist berechtigt, Dritten (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt) Zugang zu seinem Kundenkonto gemäß den von ihm gebuchten Leistungspaketen zu gewähren. Der Kunde bleibt der alleinige Vertragspartner von Rosterrocket. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern und Rosterrocket wird nicht begründet.

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 (4) Der Kunde haftet gegenüber Rosterrocket für das Verhalten der Mitarbeiter, denen er Zugang zu seinem Kundenkonto gewährt. Verstöße dieser Mitarbeiter gegen die Verpflichtungen des Kunden aus diesen AGB sind dem Kunden zuzurechnen. Er ist gegenüber Rosterrocket dafür verantwortlich, dass sich diese Mitarbeiter vertragskonform verhalten und nicht gegen diese AGB, Gesetze und/oder Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung unserer vertraglichen Leistungen verstoßen. Verstöße der Mitarbeiter gegen diese Bestimmungen sind dem Kunden zuzurechnen; in diesen Fällen ist der Kunde der Beklagte von Rosterrocket.
 
 § 10 Kundendaten, Nutzungsrechte
 
(1) Rosterrocket betreibt die Internetplattform als Technologiedienstleister im Rahmen eines Software-as-a-Service-Angebots. Rosterrocket nimmt keinen Einfluss auf oder kontrolliert die Kundendaten sowie deren Erstellung, Übermittlung und Nutzung und betrachtet diese Daten und Inhalte daher als fremd.
 
(2) Um Rosterrocket die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu ermöglichen, räumt der Kunde Rosterrocket das räumlich unbeschränkte und nicht ausschließliche Recht ein, urheberrechtlich geschützte Kundendaten für die Dauer des Nutzungsvertrages und etwaiger Aufbewahrungspflichten von Rosterrocket zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, einschließlich des Rechts zur Unterlizenzierung, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Rosterrocket erforderlich ist.
 
(3) Der Kunde ist verpflichtet
 
a) nur solche Daten auf der Internetplattform einzustellen und zu erstellen, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften und Rechte Dritter verstoßen,


b) sicherzustellen, dass das Hochladen von Daten und die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß Absatz (2) sowie die Nutzung der Internetplattform durch ihn nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt.


(4) Die Internetplattform ist ausdrücklich nicht für die Speicherung und Verwaltung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 GDPR. Der Kunde verpflichtet sich, keine derartigen Daten auf der Internetplattform zu speichern oder zu verarbeiten. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannte Verpflichtung und entsteht ihm dadurch ein Schaden (z.B. durch Datenverlust, -übermittlung, -veränderung oder Folgen datenschutzrechtswidriger Handlungen), so haftet Rosterrocket hierfür nicht.
 
 § 11 Datenschutz

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 Rosterrocket hält sich strikt an die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts. Der Kunde ist für die personenbezogenen Daten, die er erhebt, verarbeitet oder nutzt, verantwortlich.

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§ 12 Erfüllungsgehilfen, Abtretung von Rechten und Pflichten
 
(1) Rosterrocket ist berechtigt, ihre Leistungspflichten aus dem Nutzungsvertrag auf Dritte zu übertragen oder Subunternehmer einzuschalten und Ansprüche gegen den Kunden an Dritte abzutreten. Rosterrocket bleibt dem Kunden gegenüber für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen verantwortlich.
 
(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Rosterrocket zulässig.
 
 § 13 Aufrechnung
 
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
 
 § 14 Allgemeine Haftungsbeschränkung
 
Rosterrocket haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
 
(1) Rosterrocket haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Rosterrocket haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
 
(2) Die Beschränkung der Haftung von Rosterrocket gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
(3) Rosterrocket haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertraglichen Leistungen unmöglich machen oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages nur wesentlich erschweren oder vorübergehend behindern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die unabhängig vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien sind, wie z.B. Terroranschläge, Embargos, Beschlagnahmungen, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Entscheidungen oder sonstige schwerwiegende und unvorhersehbare Umstände, die die Vertragsparteien nicht zu vertreten haben. Ein Umstand gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach dem Vertragsabschluss eingetreten ist.
 
(4) Rosterrocket haftet ferner nicht für von Rosterrocket nicht zu vertretende Störungen und Qualitätseinbußen bei der Datenübertragung im Internet, die die Nutzung von Funktionen der Internetplattform oder darüber zugänglicher Dienste erschweren oder unmöglich machen.
 
(5) Soweit die Haftung von Rosterrocket ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rosterrocket.

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Wegbeschreibung zur Niederlassung

Wegbeschreibung zur Niederlassung
Termin auf Anfrage
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01277 Dresden
Deutschland

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